Haftungsausschluss

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Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Gemäß Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) informieren wir darüber, dass die ProSenis GmbH nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilnimmt. Dies trifft auf alle voll- und teilstationären Einrichtungen sowie die Ambulanten Pflegedienste der ProSenis GmbH zu. Das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher, bei Rechtsstreitigkeiten die Gerichte anzurufen, bleibt durch die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle unberührt.

Medizinprodukterecht

Das Medizinproduktegesetz (MPG) hat den Zweck, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln. Das MPG bestimmt, dass nur solche Produkte in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen, die medizinisch und technisch unbedenklich sind und die für den Gesundheitsschutz erforderliche Qualität aufweisen. Medizinprodukte dürfen keine Gefahr für Pflegekunden und Pflegekundinnen, Anwender und Anwenderinnen oder Dritte darstellen.

Medizinprodukte sind alle Apparate, Instrumente und Gegenstände, die für Prävention, Diagnose oder Therapie am Menschen vorgesehen sind und deren Hauptwirkung eher physikalisch ist.

Aus dem MPG ergeben sich Pflichten; nicht nur für die Hersteller der Produkte, sondern auch für die Betreiber von z.B. stationären und teilstationären Einrichtungen, ambulanten Pflegediensten und für die Anwender der Produkte, wie z.B. Personen der Pflegeberufe. Für stationäre und teilstationäre Einrichtungen sowie für die ambulante Pflege gelten darüber hinaus besondere Ausnahmen oder Regelungen.

Vor Ort in unseren Einrichtungen ist eine entsprechend sachkundige und zuverlässige Person als Beauftragte für Medizinproduktesicherheit benannt, die als Kontakt- und Koordinationsperson nach innen und außen wesentliche Aufgaben für den Betreiber u.a. auch gegenüber Behörden, Herstellern und Vertreibern wahrnimmt, beispielsweise in Zusammenhang mit Risikomeldungen und korrektiven Maßnahmen.

Zur Erfüllung unserer Betreiber- und Anwenderpflichten bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, eine Risikomeldung an unseren Zentral-Beauftragten der ProSenis GmbH zu schicken. Bitte schildern Sie in dem Kontaktformular das betreffende Medizinprodukt, das festgestellte Risiko und in welcher Einrichtung Sie diese Feststellung gemacht haben. Wir werden Ihre Mitteilung an die entsprechende Einrichtung weiterleiten, die weitere Bearbeitung Ihrer Meldung obliegt der jeweiligen Einrichtung.